Tierrettung

Tierrettung - Ratoltweg

Datum: 
Montag, 7. Juli 2025 - 19:40
Die Feuerwehr Haar wurde zu einer Kleintierrettung in den Ratoltweg gerufen. Eine Ringelnatter hatte sich in einen Kellerschacht verirrt. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Haar fingen die Schlange ein und setzten sie in der Freien Natur wieder aus.

Tierbergung - B304

Datum: 
Mittwoch, 25. Juni 2025 - 0:20
Telefonisch wurde die Feuerwehr Haar zu einer Tierbergung auf die B304 gerufen. Autofahrer meldeten eine tote Katze, die direkt mitten auf der Fahrbahn lag und somit eine Verkehrsgefährdung darstelle. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Haar entfernten das Tier und kümmerten sich um den weiteren Verbleib.

Tierrettung - Wieselweg

Datum: 
Mittwoch, 14. Mai 2025 - 15:51
Die Feuerwehr Haar wurde zu einem Bienenscharm in den Wieselweg gerufen. Ein Imker bat die Feuerwehr Haar um Hilfe beim Einfangen eines Bienenschwarms. Leider war der Schwarm mit der Drehleiter nicht erreichbar, so dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr Haar ohne Eingreifen wieder abrückten.

Tierrettung - Vockestraße

Datum: 
Montag, 12. Mai 2025 - 9:56
Telefonisch wurde die Feuerwehr Haar zu einer Tierrettung in die Vockestraße gerufen. Wieder einmal war eine Entenfamilie mit ihren Kleinen in Not geraten; Küken waren in einen Sickerschacht gefallen. Die Einsatzkräfte mussten mit einer Steckleiter in den Schacht steigen, um an die Tiere zu gelangen. Nach der Befreiung konnte die Familie wieder zusammengeführt werden, die Entenmutter flüchtete aber rasch in einen angerenzenden Garten, so dass die Feuerwehr abbrechen musste.

Tierrettung - Freibadstraße

Datum: 
Sonntag, 11. Mai 2025 - 12:48
Telefonisch wurde die Feuerwehr Haar in die Freibadstraße zu Entenküken gerufen, die in einen Gulli gefallen waren. Eine Entenmutter war mit ihren Küken unterwegs und einige der neun Küken waren in einen Gully gefallen. Beim Eintreffen der Feuerwehr hatte bereits ein weiterer Passant die Küken aus dem Gully befreien können und somit die Entenfamilie wieder zusammengeführt. Damit war für die Feuerwehr kein weiteres Eingreifen erforderlich.

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