Wohnungsöffnung

Immer dann, wenn Polizei oder Rettungsdienst vor verschlossener Tür stehen oder Eile geboten ist, weil Gefahr in Verzug ist, kann die Feuerwehr hinzugezogen werden, um eine Wohnungstür zu öffnen. Wichtig ist an dieser Stelle, dass die Feuerwehr nicht als Schlüsseldienst unterwegs ist.

Wohnungsöffnung

Datum: 
Donnerstag, 24. Juli 2008 - 18:49
Die Feuerwehr Haar wurde zu einer Wohnungsöffnung in die Ferdinand-Kobell Straße gerufen. Eine Person hatte sich aus dem Krankenhaus entfernt, öffnete aber bei Eintreffen die Wohnung selbstständig. Die Person wurde an den ebenfalls alarmierten Rettungsdienst übergeben für die Feuerwehr war kein weiteres Eingreifen notwendig.

Wohnungsöffnung

Datum: 
Mittwoch, 18. Juni 2008 - 19:12
Ein Haarer Bürger hatte sich versehentlich ausgesperrt und die Herdplatte angelassen. Die Feuerwehr konnte die Wohnung durch eine gekippte Balkontür betreten und die Wohnungstür öffnen.

Wohnungsöffnung

Datum: 
Montag, 12. Mai 2008 - 18:10
Einer Bürgerin war die Wohnungstür zugefallen, ihr Kleinkind noch in der Wohnung. Die Feuerwehr konnte mit der Steckleiter den Balkon erreichen und die Balkontür öffnen.

Wohnungsöffnung kranke Person

Datum: 
Montag, 21. April 2008 - 17:09
Die Wohnung wurde von der Feuerwehr Haar über die Drehleiter betreten. Eine Person wurde dort bewusstlos vorgefunden und vom Rettungsdienst und dem Arzt der Feuerwehr Haar betreut. Der Verletzte wurde schließlich mittels Krankentragenhalterung auf der Drehleiter der FF Haar zu Boden gebracht.

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